Wir sind bei Ihnen

Der erste Schritt ist die Benachrichtigung des Hausarztes oder ärztlichen Notdienstes. Der Arzt stellt den Totenschein aus. Halten Sie dazu den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Anschließend benachrichtigen Sie uns und vereinbaren einen gemeinsamen Termin.

Sollte der Verstorbene bereits begutachtet und überführt sein, so haben Sie immer noch die Möglichkeit uns als das Bestattungshaus Ihres Vertrauens zu wählen. Setzen Sie sich in diesem Fall mit uns in Verbindung, wir kümmern uns um den Transfer des Verstorbenen.

  • Arzt rufen
  • Ausweis bereithalten
  • Bestatter anrufen

Auch leidvolle Situationen meistern.

Dokumente checken

Der zweite Schritt ist die Sichtung wichtiger Papiere und Urkunden. Dazu gehört auch die Feststellung, ob ein Testament vorliegt. Hier findet sich der letzte Wille des Verstorbenen und eventuell Wünsche zur Form der Bestattung.

Liegt kein Testament vor, so entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte bzw. der nächste Angehörige über die Art der Beisetzung. Lebenspartner ohne Trauschein haben i.d.R. gesetzlich kein Entscheidungsrecht. Näheres kann erst nach Einsicht notarieller Unterlagen und der schriftlichen Willenserklärung festgestellt werden.

Bei einem Todesfall werden diese Unterlagen des Verstorbenen wichtig:

  • Personalausweis
  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Testament
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehegatten bei Verwitweten
  • Scheidungsurteil bei Geschiedenen
  • Rentenunterlagen
  • Versicherungskarte
  • Versicherungsunterlagen
  • Schwerbeschädigtenausweis
  • Bank- und Spar-Unterlagen
  • Online-Zugänge und Passwörter

Bestattung ist Erinnerung